Anspruch auf Verbringungskosten durch BGH Urteil 2018 erneut bestätigt: Das gilt für die Schadensabwicklung!
In der Theorie und gemäß aktueller Rechtsprechung ist es eigentlich ganz einfach: Verbringungskosten sind eine erstattungsfähige Position bei der Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall. Das gilt für die konkrete und oft auch für die fiktive Schadensabrechnung. Doch Kfz-Haftpflichtversicherer wie die Huk Coburg lassen keinen Kürzungsversuch bei Verbringungskosten und Co. aus, um die Schadenssumme möglichst klein zu halten.