Wie bitte? Mein Fahrzeug hatte bereits einen Vorschaden? Stellen Sie sich vor, Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Sie gehen als Fahrzeugbesitzer zurecht davon aus, dass die Versicherung des Schädigers für den entstandenen Heckschaden als Beispiel in vollem Umfang Ersatz leistet. Plötzlich heißt es, ihr Auto sei ein Unfallwagen. Sie wussten nichts von einem Vorschaden. Die Versicherung will nicht in vollem Umfang für diesen neuen Schaden am Fahrzeug bzw. anfallende Reparaturkosten zahlen.
Inhalt
- Kurz & knapp
- Definition
- Häufige Fragen
- Vorschaden vs. Altschaden
- Vorschaden und Gebrauchtwagenkauf
- Gerichtsurteile
- Fazit
Kurz & knapp: Das Wichtigste vorab zum Vorschaden
- Ein Vorschaden liegt im Gegensatz zu einem Altschaden vor, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall fachmännisch repariert worden ist.
- Nicht selten wird ein unfallbedingter Vorschaden zum Problem bei der Versicherungsregulierung für den Fahrzeugbesitzer.
- Vom Vorbesitzer verschwiegen: Oft wissen Geschädigte nicht, dass sie ein Unfallfahrzeug besitzen.
- Überlappen sich neuer Schaden und Vorschaden (schwer abgrenzbar), kann es zu Problemen bei der Versicherungsabwicklung kommen: Mit unabhängiger Sachverständigenexpertise fahren Sie am besten.
- Ein Vorschaden darf nicht verschwiegen werden (Offenbarungs- bzw. Wahrheitspflicht): Der Nachweis einer fachgerechten Werkstattreparatur dient der Darlegungs- und Beweispflicht.
- Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes stärkt die prozessualen Rechte von Unfallgeschädigten mit Blick auf Vorschäden (vergl. § 287 ZPO als Referenzrahmen).
Definition: Vorschaden (Kfz)
Unter einem Vorschaden ist eine reparierte Beschädigung an einem Fahrzeug zu verstehen. Oberhalb der Bagatellgrenze (ca. 750 Euro) kann ein Vorschaden zum Verlust der Unfallfreiheit führen. Abzugrenzen ist der Vorschaden von einem Altschaden, der nicht repariert wurde.
Vorschaden im Fokus: Verschweigen ist keine Lösung!
Hier lesen Sie, was ein Vorschaden ist, inwiefern er problematisch ist und welche Rechte aktuelle Gerichtsurteile Geschädigten bei einem Vorschaden zusprechen. Dieses Thema ist bei der Schadensregulierung selten unstreitig und oft mit Ärger verbunden.
Nutzen Sie Ihr Recht, nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) einen unabhängigen Gutachter wie autocrashexpert hinzuzuziehen. So können Sie Ihre Rechte durchsetzen und der gegnerischen Versicherung mit einem Sachverständigengutachten ggf. beweisen, dass der Vorschaden neue Schadenersatzansprüche begründet.
Häufig gestellte Fragen zum Vorschaden: autocrashexpert antwortet!
Wer muss den Vorschaden beweisen?
Im Zuge der Schadensabwicklung mit dem gegnerischen Versicherer ist der Geschädigte bei einer überlappenden Beschädigung beweispflichtig. Ein unabhängiges Schadengutachten erlangt in diesem Kontext eine wichtige Bedeutung. Auch ein Verkäufer darf einen Vorschaden nicht wissentlich verschweigen, da eine Wertminderung anzunehmen ist.
Was passiert, wenn ich den Vorschaden verschwiegen habe?
Beim Verkauf kann daraus ein Rücktritt vom Vertrag bzw. die Kaufpreisminderung im Streitfall resultieren. Der Gutachter kann Vorschäden gezielt berücksichtigen. Verschweigen ist kein Vorteil, da die zuständige Autoversicherung durch die HIS-Datenbank Kenntnis vom Vorschaden in der streitgegenständlichen Auseinandersetzung haben kann.
Ist ein Kratzer bereits ein Vorschaden?
Nein, hierbei handelt es sich um eine Gebrauchsspur, wenn der Kratzer oberflächlich ist. Ein versicherungstechnisch relevanter Vorschaden liegt im Regelfall oberhalb der Bagatellschadensgrenze vor. Ab dieser Grenze gilt ein Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei. Ein Kfz-Sachverständiger sorgt für eine klare Abgrenzung.
Was genau zählt als Vorschaden?
Im Verkehrsrecht bzw. laut Rechtsprechung handelt es sich um eine vormals beschädigte Stelle, die instand gesetzt wurde, idealerweise nachweislich. Um von einem Vorschaden sprechen zu können, ist eine gewisse rechnerische Relevanz mit Blick auf die Schadenhöhe erforderlich. So wird ein kleiner Kratzer durch einen Parkrempler nicht immer zu einem nennenswerten Vorschaden bzw. dem Makel „Unfallfahrzeug” führen.
Nennenswert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich aus dem Schaden keine Wertminderung ableiten lässt und er unterhalb der Bagatellgrenze nicht zu Problemen bei der Versicherungsregulierung führen sollte.
Ist das Auto nach Instandsetzung des Vorschadens nicht mehr unfallfrei (= größerer Schaden oberhalb der Bagatellschadensgrenze), so darf ein früheres Unfallereignis weder beim (Ver)kauf, noch bei der Gutachtenerstellung verschwiegen werden. Auch wenn es sich scheinbar wieder um ein unbeschädigtes Fahrzeug handelt.
Aufgeklärt: Der Unterschied zwischen Vorschaden und Altschaden
Ein Vorschaden ist repariert worden. Daher ist ein solches Schadensereignis für den Laien und oft auch für Experten nicht ohne weiteres ersichtlich. Darin ist gerade die Problematik bei der Schadenabwicklung zu sehen. Auch beim Kauf müssen Sie der Aussage des Vorbesitzers vertrauen, dass der Wagen keinen Vorschaden hatte (= unfallfrei ist).
Ein Altschaden hingegen ist niemals repariert worden: Kommt es an der gleichen Stelle zu einem weiteren Schaden, werden sich daraus kaum „neue” bzw. nicht die vollen Schadenersatzansprüche ableiten lassen können.
Der Haftpflichtversicherer kann einen Wissensvorsprung haben
In der HIS-Datenbank können Autoversicherungen Schadensfälle zu einem Fahrzeug prüfen und so eine Verbindung zu einem vermeintlich neuen Unfallschaden herstellen. Ursprünglich sollte Versicherungsbetrug bzw. Mehrfachabrechnung mit dieser Datenbank verhindert werden. Liegt die Neuschadenzone an der gleichen Stelle, muss der Geschädigte als Anspruchsteller fachmännische Reparaturmaßnahmen nachweisen. Diese Darlegungspflicht leitet sich aus § 287 ZPO (Zivilprozessordnung) ab.
Im Bereich des neuen Schadens ist ein Altschaden vorhanden: Vorgehensweise?
Die exakte Abgrenzung, Beweissicherung und Dokumentation mit Lichtbildern ist eine Aufgabe für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, nicht für den gegnerischen Versicherungsgutachter! Liegt an der gleichen Stelle ein Altschaden vor, werden Haftpflichtversicherer nicht für den neuen Schaden aufkommen.
Rein formal ist kein Nachweis möglich, dass eine Reparatur an dieser Stelle vorgenommen wurde, der streitgegenständliche Schaden ist nicht abgrenzbar. Insofern kann nicht von einem neuen Schaden gesprochen werden: Er ist im Regelfall abzuweisen. Dagegen kann der unabhängige Gutachter die Schadenhöhe für den neu entstandenen Schaden ermitteln. Er kann den bei der „Mitreparatur” des Altschadens eingetretenen Vorteilsausgleich in seiner Kalkulation berücksichtigen. Somit haben Sie Anspruch auf einen, wenn auch geringeren, Schadenersatz.
Deshalb gilt: Wenn Sie einen Neuschaden im Bereich eines Altschadens haben, kontaktieren Sie den unabhängigen Gutachter, autocrashexpert, der Ihnen unverbindlich eine fachmännische Einschätzung zu Ihrem Fall gibt.
Sprechen Sie mit Ihrem Gutachter: Er kann der Zeugenbeweis sein!
Sie haben als Geschädigter eine Offenbarungspflicht gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung: Besprechen Sie dieses Szenario mit Ihrem Gutachter und geben Sie ihm alle Dokumente, mit denen Sie etwaige Vorschäden oder durchgeführte Reparaturen beweisen können. autocrashexpert wird Ihre Ansprüche sehr differenziert prüfen, ein Anwalt kann schnell hinzugezogen werden! Unstreitig ist ein Vorschaden bei der Versicherungsabwicklung selten.
Wissenswert: Die überholende Kausalität bei Vorschäden
Von überholender Kausalität ist im Versicherungsrecht die Rede, wenn ein neuer Schaden an einer vormals bereits beschädigten Stelle auftritt. Ohne den Beweis, dass der Schaden instandgesetzt wurde, wird der Versicherer des Unfallverursachers nicht zahlen wollen. Können Sie als Geschädigter mit einem Gutachten oder Reparaturnachweis beweisen, dass eine Reparatur stattgefunden hat, lassen durchaus Ansprüche durch den Neuschaden ableiten – auch wenn dieser überlappend bzw. an der gleichen Stelle aufgetreten ist.
Mit einem unabhängigen Sachverständigennetzwerk sind Sie bestens beraten
Nutzen Sie mit den Anwälten aus dem Gutachternetzwerk gezielt die Chance, die Anspruchsgrundlage in Ihrem Fall genau zu prüfen. Falls Sie unschuldig in den Autounfall verwickelt sind, muss der Kfz-Versicherer des Unfallverursachers auch für Rechtsanwaltskosten aufkommen.
Vorsicht! Vorschäden sollten immer angegeben werden
Dieses Motto gilt sowohl für den Kauf, den Verkauf und auch für die Schadensregulierung. Wer von einem Vorschaden weiß, muss ihn angeben. Jede andere Entscheidung wäre in den Bereich der arglistigen Täuschung einzuordnen, Verträge sind dann anfechtbar.
Eine Ausnahme liegt vor, wenn Sie als Fahrzeugbesitzer gar nicht wissen, dass an Ihrem Wagen ein Vorschaden vorhanden war. Durch die HIS-Datenbank könnte die gegnerische Haftpflichtversicherung zu Ihrer bösen Überraschung mehr über ein früheres Schadensereignis wissen als Sie.
Der Supertipp: Um dem ganzen vorzubeugen und auf Nummer sicher zu gehen, können Sie sich bei der Informa HIS, mittels Selbstauskunft, über einen möglichen Vorschaden erkundigen.
Achtung beim Gebrauchtwagenkauf: Wenn ein Vorschaden verschwiegen wird …
… könnten Sie nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz vom Verkäufer / Vorbesitzer fordern: Er müsste den Kaufpreis mindern, da von einer merkantilen Wertminderung auszugehen ist. Rein rechnerisch ist ein Unfallwagen weniger wert und sie wurden über die Beschaffenheit des Fahrzeugs getäuscht.
Das muss der Gutachter nicht wissen …?
Aus genannten Gründen und wegen der Offenbarungspflicht macht es keinen Sinn, Ihrem Gutachter einen Vorschaden zu verschweigen! Die gegnerische Autoversicherung könnte den Vorschaden bereits auf dem Bildschirm haben. Durch die gezielte Berücksichtigung des Vorschadens im Gutachten wären Sie strategisch viel besser aufgestellt. Schließlich soll die Schadenhöhe bzw. Ihr Ersatzanspruch aussagekräftig beziffert werden.
Der Vorschaden war gar nicht bekannt?
In diesem Kontext ist ein höchstrichterliches Urteil des BGH (Aktenzeichen VI ZR 377/18) interessant. Wusste der Geschädigte nicht vom Vorschaden, kann er von einer fachgerechten Reparatur ausgehen bzw. einen Gutachter für einen Zeugenbeweis zu Rate ziehen. In jedem Fall ist es wichtig, nach einem unverschuldeten Unfall auf die Expertise eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu setzen.
Mein Gutachter hat den Vorschaden nicht angegeben: Was nun?
Sehr wahrscheinlich konnte der Gutachter den Vorschaden nicht erkennen, was per se für die fachmännische Qualität der Instandsetzung spricht. In der Regel wird ein Gutachter aber auf einen Vorschaden aufmerksam, wenn die Qualität der Arbeit sichtbare Spuren hinterlassen hat. Er wird dies mit Lichtbildern dokumentieren.
Wissen Sie als Geschädigter von einem nicht sichtbaren Vorschaden, sollten Sie Ihren Sachverständigen unbedingt darüber informieren. Bis hierhin dürfte deutlich geworden sein, dass Verschweigen keine Lösung sein kann. Mehrere Gerichtsurteile zeigen, dass beim Verschweigen von Vorschäden der Versicherer unter Umständen nicht für die Gutachtenkosten aufkommen wird (vergl. exemplarisch ein Urteil des OLG Hamm mit dem Az. I 9 U 111/18).
Problem: Versicherung verweigert wegen eines Vorschadens die Zahlung
Durch das HIS-Informationssystem könnte die Autoversicherung von einem Vorschaden Kenntnis erlangt haben. Liegt der neue Schaden an der gleichen Stelle, wird der Versicherer wahrscheinlich kürzen oder gar nicht zahlen wollen. Oft wird argumentiert, es sei kein wirtschaftlicher Mehrschaden wegen überholender Kausalität entstanden.
Lösung: Mit Beweisen gegen die Verweigerungshaltung der Versicherung!
Und genau hier kommt ein unabhängiges Gutachterbüro als Ihre Interessensvertretung ins Spiel: Es wird der Versicherung mit einer differenzierten Begutachtung aufzeigen, inwiefern ein Neuschaden im relevanten Fahrzeugbereich entstanden ist. Im Idealfall besitzen Sie noch Dokumente und Rechnungen über die fachmännische Reparatur des Vorschadens in einer Werkstatt: Damit können Sie mit Gutachterhilfe beweisen, dass neue Schadensersatzansprüche trotz bereits reguliertem Unfallschaden legitim sind.
Gerichtsurteile zum Thema Vorschaden: Das sollten Sie wissen!
Von zentraler Bedeutung für Unfallgeschädigte ist das bereits angesprochene Urteil des Bundesgerichtshofes von 2019: Damit sind Ihre Rechte als Geschädigter im Falle eines unbekannten Vorschadens sowie die Bedeutung eines Sachverständigengutachtens nachhaltig gestärkt worden, auch was eine mögliche Klage anbelangt.
Die Gutachtenerstellung kann gemäß Rechtsprechung als Ausforschungsbeweis Ihre Positionierung gegenüber der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung stärken. Dieses Urteil spricht klar für das ohnehin geltende Grundrecht, sich nach einem unverschuldeten Unfall an einen Gutachter wenden zu können. Bedeutend ist dieses Grundsatzurteil des BGH auch, da viele vorher anders lautende Urteile von Oberlandesgerichten nun in einem neuen Licht zu sehen sind.
Viele Gerichte betonen die Beweispflicht bei einem Vorschaden
Grundsätzlich befreit dieses Urteil aber nicht von der Beweispflicht für eine erfolgte Reparatur, die bei einem Vorschaden von immenser Bedeutung ist. So urteilt das OLG Dresden 2021 mit dem Aktenzeichen 4 U 1909/20, dass Sie als Geschädigter die Beweislast tragen. Sie müssen beweisen können, dass der Vorschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor dem neuen Schadensfall fachgerecht repariert wurde. Hierfür brauchen Sie entsprechende Reparaturnachweise und die fachlich fundierte Gutachterexpertise.
Aufhorchen lässt ein Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 9. Juni 2021 (Az. 1 O 4/20). Das Gericht wies eine Klage ab: Es war nicht überzeugt, dass Vorschäden eines früheren Unfalls sachgerecht repariert worden waren. Die Versicherung müsse nicht für Schäden bzw. Reparaturkosten aufkommen, die nicht eindeutig auf das konkrete Unfallereignis zurückzuführen seien. Beweise über erfolgte Reparaturmaßnahmen können den Unterschied ausmachen.
Es geht um Ihre Ersatzansprüche im Schadensfall
Sie sehen an diesem Urteil, wie wichtig die Darlegungs- und Beweislast bei einem Vorschaden ist. Mit einem Anwalt aus dem Gutachternetzwerk können Sie sich entschieden zur Wehr setzen, falls die Versicherung des Schadenverursachers wegen eines angeblichen Vorschadens nicht zahlen möchte. Bei einem Totalschaden könnte die Autoversicherung durch einen Vorschaden einen geringeren Wiederbeschaffungswert ansetzen. Nur ein unabhängiges Schadengutachten kann die Basis sein, um Ihre Ansprüche auf Ersatz in voller Höhe durchzusetzen.
Fazit: Mit einem Sachverständigenbüro auf Nummer sicher nach einem Unfall gehen!
Sie haben hier erfahren, dass ein (unbekannter) Vorschaden zu einem Problem bei der Schadenabwicklung bzw. für Ihren Schadensersatzanspruch werden kann. Das gilt für einen Haftpflichtschaden, aber auch im Kaskobereich. Egal, ob beim Kauf, Verkauf oder der Schadenregulierung: Ein Vorschaden darf alleine aufgrund der so genannten prozessualen Wahrheitspflicht nicht verschwiegen werden. Rechnungen über eine erfolgte Werkstattreparatur erfüllen die Darlegungslast des Anspruchstellers. Um bereits beim Gebrauchtwagen auf Nummer sicher zu gehen, könnten Sie einen Kfz-Experten auf den Wagen schauen lassen.
Sollte es nach einem unverschuldeten Unfall bei der Schadensregulierung Probleme mit einem Vorschaden geben, sind Sie mit dem Sachverständigenbüro autocrashexpert bestens gerüstet: Sie genießen einen schnellen Service, Einsatzbereitschaft an 7 Tagen in der Woche und eine unkomplizierte Erstberatung via Telegram oder WhatsApp.
Ein Gutachterbüro für die Mobilität der Zukunft
Durch die Qualifikation als EuP (elektrotechnisch unterwiesene Person) ist autocrashexpert auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um einen Unfall bzw. Vorschaden an einem Elektroauto geht. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sind die komplexen Besitzverhältnisse rund um den Akku zu beachten.